Beschädigtes E-Bike: Wann die Versicherung zahlt
Es ist heutzutage keine Seltenheit im E-Bike Markt, dass Sie für ein hochwertiges E-Bike durchaus mittlere vierstellige Eurobeträge ausgeben können und immer mehr Menschen tun dies auch. Insofern ist der Schaden an einem solchen Verkehrsmittel keinesfalls eine Bagatelle, sondern muss immer häufiger durch eine Versicherung reguliert werden.
Im Unterschied zum Kfz ist eine Haftpflichtversicherung für die Nutzung eines E-Bikes im Straßenverkehr allerdings nicht vorgeschrieben, sofern es sich um ein Pedelec mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h handelt. Dieser Versicherungsschutz kommt allerdings ohnehin nur für die Schäden auf, die Sie bei einem Dritten verursachen. Wenn an Ihrem E-Bike ein Schaden entsteht, für den ein E-Bike Unfallgutachten durch uns erstellt werden muss, stellt sich wie folgt dar:
…der Schaden wurde durch einen Dritten verursacht!
Auch E-Bikes sind hierbei keine Ausnahme. Stürzen Sie beispielsweise mit Ihrem E-Bike, weil Ihnen ein PKW-Führer die Vorfahrt nimmt, muss dieser den Schaden tragen. In der Regel wird die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden regulieren. Verursacht ein Fußgänger den Schaden, werden die Kosten durch die gegnerische Privat-Haftpflicht übernommen. Ist eine solche Police nicht vorhanden, muss der Verursacher die Kosten aus eigener Tasche finanzieren. In jedem Fall gilt aber: ein Gutachten für E-Bikes wird von der Versicherung in jedem Fall verlangt werden. Das E-Bike Unfallgutachten stellt für die Versicherung die Grundlage dar, nach der die Erstattung für den Geschädigten erfolgt.
Warum Sie auf ein E-Bike Unfallgutachten bestehen sollten
Natürlich ist auch der Fall denkbar, dass ein Dritter einen Schaden an Ihrem E-Bike verursacht und dabei auf ein Gutachten für E-Bikes verzichten möchte. Möglicherweise gibt er zu, der Verursacher zu sein und möchte einfach einen Kostenvoranschlag einer Fahrradwerkstatt haben, um den Schaden zu ersetzen. Wir raten trotzdem dazu, ein Gutachten für ein E-Bike erstellen zu lassen und dies aus folgenden Gründen:
1. In einem E-Bikes Unfallgutachten werden alle defekte Teile dokumentiert und auch verdeckte Schäden ermittelt, die sich mit dem bloßen Auge nicht ermitteln lassen. Hierzu zählen insbesondere Beschädigungen am Rahmen, z.B. durch Schiefstellungen.
2. Durch das Gutachten ist der Schaden zweifelsfrei und unabhängig dokumentiert. Dadurch stellen Sie sicher, dass der Unfallverursacher nicht später einfach seine Meinung ändern kann und die Regulierung des Schadens ablehnt. Das E-Bike-Unfallgutachten dient hier also als Beweis.
3. Schadenshöhe und Wiederbeschaffungswert sowie der Restwert werden innerhalb des Gutachten ausgewiesen. Dadurch lässt sich durch das Gutachten zweifelsfrei und unabhängig klären ob eine Instandsetzung überhaupt sinnvoll ist.
4. Nach der Aufnahme der Unfallschäden können sie unmittelbar mit der Reparatur beginnen um schnellstmöglich Ihr Bike wieder uneingeschränkt nutzen zu können.
Welchen E-Bike Sachverständigen können Sie einschalten?
Es ist durchaus nicht unüblich, dass eine Versicherung, die auf ein E-Bike Unfallgutachten besteht, auch selbst einen E-Bikes Gutachter bestellt. Grundsätzlich haben Sie aber die freie Wahl, welcher E-Bikes Sachverständiger das Gutachten für E-Bike erstellt. Dieses Recht sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse unbedingt wahrnehmen. Natürlich erscheint es zunächst bequemer, das Gutachten für E-Bike durch einen von der Versicherung bestellten Fachmann durchführen zu lassen. Dadurch müssen Sie sich abgesehen von der Terminvereinbarung um wenig kümmern. Dafür können Sie aber keinesfalls davon ausgehen, dass das Gutachten Ihres E-Bike auch unabhängig und zu 100% in Ihrem Interesse erstellt wird.
Rufen Sie uns gebührenfrei an oder schreiben Sie uns. Wir erstellen für Sie ein unabhängiges Gutachten, das in Ihrem Interesse erstellt wird.
Fazit: Unbedingt das Gutachten Ihres E-Bike von einem unabhängigem Sachverständigen erstellen lassen.
Wenn Sie den Schaden an Ihrem E-Bike nicht selbst zahlen müssen, sondern der Unfallgegner/ Verursacher oder eine Versicherung für die Regulierung aufkommt, sollten Sie in jedem Fall einen freien Gutachter hinzuziehen. Dadurch wird sichergestellt, dass von einer unabhängigen Person mit entsprechender Expertise Schadenshergang und -höhe objektiv ermittelt werden. Dadurch werden Ihre Rechte gewahrt und der Spaß auf zwei Rädern kann bald weitergehen.